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Referentenentwurf zum KRITIS-Dachgesetz liegt vor

  • Autorenbild: Alexander Schweda
    Alexander Schweda
  • 7. Sept. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Das KRITIS-Dachgesetz soll am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Im Vergleich zu dem von der Ampelkoalition im November 2024 vorgelegten Referentenentwurf gibt es kaum Änderungen. Mit dem neuen Gesetz sollen die Bundesbehörden BNetzA, BBK und BSI eine stärkere Rolle gegenüber den zu benennenden, verantwortlichen Landesbehörden erhalten. Zudem wird das BBK stärker in die Pflicht genommen, als dass die Behörde künftig KRITIS-Betreibern mit Servicedienstleistungen (Unterstützung bei Leitlinien & Resilienzpläne, Schulungen, Beratung) zur Seite stehen muss.


Doch auch die KRITIS-Wirtschaft muss liefern: Registrierung bei der geplanten gemeinsamen Meldeplattform von BSI und BBK, Aufstellung umfangreicher Resilienzpläne, Risiko- und Krisenmanagementverfahren. Anlagen die mehr als 500.000 Menschen versorgen, sollen automatisch unter das Gesetz fallen.


Neben physischen und digitalen Schutzmaßnahmen wird die Kommunikation zum entscheidenden Faktor: Wer im Krisen- oder Risikofall schnell, klar und glaubwürdig informiert, kann Vertrauen sichern und Eskalationen vermeiden. Gerade KRITIS-Betreiber stehen dabei im Spannungsfeld zwischen Transparenz, regulatorischen Pflichten und öffentlicher Erwartung. Wir von virtus Consulting unterstützen Unternehmen und Organisationen dabei, Kommunikations- und Akzeptanzstrategien in ihre Resilienzpläne zu integrieren – ein Baustein, der in Zukunft mindestens so wichtig wird wie Zäune, Firewalls oder Notstromaggregate.

 
 
 

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