Der EuGH hat für das kommende Jahr einige Arbeitsrechtliche Änderungen angekündigt. Was ihr dabei beachten müsst, dass erfahrt ihr jetzt!
1. Verpflichtende Arbeitszeiterfassung §16 ABS, 2 ARBGZG
bis März 2024 wird eine Einigung zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung angestrebt
Ziel: Stärkung von Arbeits- & Gesundheitsschutz
EuGH-Forderung: Objektives, zugängliches System
Elektronische Aufzeichnung von Arbeitsbeginn bis -ende
Bußgeld bei Verstößen: 20.000 Euro
2. Vergütung von Betriebsratsmitgliedern § 37 IV BetrVG und § 78 BetrVG
Für Betriebsratsmitglieder stehen mögliche Veränderungen an – bis Ende März 2024 sollen Ergänzungen Klarheit über Vergütungsregelungen schaffen.
Ziel: Fairness in der Behandlung von Betriebsratsmitgliedern
Ergänzungen zur Vermeidung von Begünstigungen und Benachteiligungen
3. Fachkräfteeinwanderung § 16d Abs.1 AufenthG
2024 wird die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung neu geregelt.
Vereinfachte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Tritt am 01.03.2024 in Kraft
Hierzu auch die aktuelle „Blaue Karte“ §18g AufenthG (in Kraft)
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