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AutorenbildAlexander Schweda

Arbeitsrecht 2024: 3 Schlüsselpunkte, die HR auf dem Radar haben muss!

Aktualisiert: 8. Jan. 2024

Der EuGH hat für das kommende Jahr einige Arbeitsrechtliche Änderungen angekündigt. Was ihr dabei beachten müsst, dass erfahrt ihr jetzt!

  

1. Verpflichtende Arbeitszeiterfassung §16 ABS, 2 ARBGZG   

  • bis März 2024 wird eine Einigung zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung angestrebt  

  • Ziel: Stärkung von Arbeits- & Gesundheitsschutz

  • EuGH-Forderung: Objektives, zugängliches System  

  • Elektronische Aufzeichnung von Arbeitsbeginn bis -ende  

  • Bußgeld bei Verstößen: 20.000 Euro  

  

2. Vergütung von Betriebsratsmitgliedern § 37 IV BetrVG und § 78 BetrVG  

  • Für Betriebsratsmitglieder stehen mögliche Veränderungen an – bis Ende März 2024 sollen Ergänzungen Klarheit über Vergütungsregelungen schaffen.  

  • Ziel: Fairness in der Behandlung von Betriebsratsmitgliedern  

  • Ergänzungen zur Vermeidung von Begünstigungen und Benachteiligungen  

  

3. Fachkräfteeinwanderung § 16d Abs.1 AufenthG  

  • 2024 wird die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung neu geregelt.  

  • Vereinfachte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen  

  • Tritt am 01.03.2024 in Kraft  

  • Hierzu auch die aktuelle „Blaue Karte“ §18g AufenthG (in Kraft)

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